Die bisherigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1995 und bedürfen daher inzwischen einer Überarbeitung - 20 Jahre sind im Zeitalter der Informationstechnologie eine lange Zeit. Der Entwurf kann über folgenden Link (http://statewatch.org/news/2015/dec/eu-council-dp-reg-draft-final-compromise-15039-15.pdf) eingesehen werden. Eine allgemeine Bewertung sowie die letztlich gültige Fassung stehen noch aus. Doch auch der Weg bis zu diesem Entwurf gibt Hinweise wie es mit dem Schutz der Daten weitergehen könnte.
Selbst die Zweckbindung von erhobenen personenbezogenen Daten stand zur Diskussion. Auch der Datenschutzbeauftragte, wie ihn das Bundesdatenschutzgesetz im Grundsatz definiert, stand zur Disposition. Dieser wird uns jedoch wohl auch weiterhin erhalten bleiben, da unser nationaler Gesetzgeber an der strengeren Vorschrift des BDSG festhalten kann und wird.
Für die weitere Ausarbeitung zur letztendlichen EU-Datenschutzgrundverordnung bleibt zu hoffen, dass diese auch Auswirkungen auf die wahrscheinliche Neuverhandlung des Safe-Harbor Abkommens haben wird. Unter dem Strich hatten die Snowden-Dokumente ja bisher erstaunlich wenig Konsequenzen.
Ab 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Was heißt das für Ihr...[mehr]
Nach vierjährigen Verhandlungen hat sich die EU nun auf einen Entwurf der neuen...[mehr]
Bringt der Beschluss des Bundestags tatsächlich mehr IT-Sicherheit oder Vorratsdatenspeicherung...[mehr]
Tatsächlich sind gerade Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern häufiger von Datenklau...[mehr]
Ab 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Was heißt das für Ihr Unternehmen? Was ist zu tun in der verbleibenden Zeit?
WeiterNach vierjährigen Verhandlungen hat sich die EU nun auf einen Entwurf der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geeinigt. Diese soll 2018 in Kraft treten.
Weiter